Wer wünscht sich nicht, auch im Alter wirtschaftlich unabhängig zu sein und sich seine Wünsche erfüllen zu können? Dann empfiehlt es sich alle Vorsorgemöglichkeiten auch zu nutzen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt - neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge – einen wichtigen Baustein einem finanziell abgesicherten Lebensabend bei und bietet zudem interessante Vorteile.
Die vom Mitarbeiter selbst finanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) basiert auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung. Dabei der/die Mitarbeiter/in Teile seines/Ihres Bruttogehalts in eine Altersvorsorge um, für die keine Steuern und auch keine Sozialabgaben abzuführen sind. Maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BRD-West) können auf diese Weise steuer- und sozialversicherungsfrei in der Altersvorsorge angelegt werden. Aktuell (2014) sind das bis zu 2.856,00 Euro. Sollte keine Altzusage bestehen (Pauschalversteuerung) kann der/die Arbeitnehmer/in zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei aufwenden.
In zahlreichen Branchen können auch vermögenswirksame Leistungen (VL) in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Auch dadurch lassen sich Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sparen, da die VL direkt vom Bruttolohn für die Altersversorgung abgezogen wird.