Jeder Arbeitnehmer hat seit 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Teilen seines Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung).
Der Vorteil liegt darin, dass die Beiträge aus dem Brutto bespart werden und somit nicht durch Steuer- und Sozialabgaben gemindert werden. Dadurch erhält der Mitarbeiter in der Regel einen doppelt so hohen Sparbeitrag als würde er es aus dem Nettogehalt besparen.
Aber auch die Finanzierung durch den Arbeitgeber anstelle von Arbeitslohn kann sehr interessant sein, da die Aufwendungen hierfür für die Firma steuermindernd als Betriebsausgaben abgesetzt werden können und, da keine Steuer- und Sozialabgaben fällig werden, das Geld in gleicher Höhe eingezahlt werden kann.
Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels ist die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ein modernes und motivierendes Personalbindungsinstrument für ein Unternehmen.
Eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Zu unterscheiden in diesem Fall ist nach altem Recht (§ 40b EStG) und nach neuem Recht (§ 3 Nr. 63 EStG) wobei nachstehend von neuem Recht ausgegangen wird.
Vorteile:
Ähnlich der Direktversicherung ist die Pensionskasse ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.
Als einfacher und sicherer Weg zur Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge ist die Pensionskassenversorgung besonders für kleine und mittlere Unternehmen interessant.