Wenn ein Unternehmen einem Begünstigten (z. B. dem Geschäftsführer oder leitenden Angestellten) Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zusagt (Alters-, Berufsunfähigkeits- und / oder Hinterbliebenenrente), so handelt es sich um eine Pensionszusage.
Der Arbeitgeber zahlt die Leistung aus eigenen Mitteln an den ehemaligen Arbeitnehmer und führt es nicht über einen externen Durchführungsweg wie etwa die Direktlebensversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond ab.
Hierfür bildet das Unternehmen eine Rückstellung in der jährlichen Bilanz.
Um die Finanzierung der Verpflichtung abzusichern bzw. um Bilanzsprungrisiken zu vermeiden, werden in den meisten Fällen Rückdeckungen abgeschlossen.
Dieses ist insbesondere bei Risiken z. B. der Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung von entscheidender Bedeutung, da der Eintritt des Zahlungstermins nicht absehbar ist und somit eine ungewisse Verpflichtung für das Unternehmen darstellt.