Seit dem 01.01.2009 gilt das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen” (kurz „Flexi II”).
Dies bedeutet, dass Wertguthaben für Arbeitnehmer in Zukunft nur noch in „Geld” und nicht in „Zeit” geführt werden dürfen. Hiermit ist der Insolvenzschutz sowie die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber (Portabilität) möglich und sichergestellt.
Bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das Gesetz und Verringerung bzw. Verlust des Wertguthabens sind Schadensersatzansprüche (auch gegen die Organe) vorgesehen. Die Einhaltung wird durch die Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen einer Betriebsprüfung vorgenommen.
Wertguthaben sind eine gute Ergänzung neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV), damit Mitarbeiter ein Zeitpolster aufbauen und früher in Rente gehen können ohne Abschläge auf die gesetzliche Rente hinnehmen oder eine Freistellung zur Fortbildung finanzieren zu müssen.
Ein Zeitwertkonto kann steuer- und sozialversicherungsfrei über z.B. Entgeltumwandlung, Überstunden oder Sonderzahlungen befüllt werden.
Sollten Sie Wertguthaben innerhalb ihres Unternehmens besitzen bzw. neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einrichten wollen und nicht wissen, ab welcher Höhe diese sicherungspflichtig sind, sprechen Sie uns an.